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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden AGB.
Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen etc. sind
nur verbindlich, wenn der Lieferer sie schriftlich bestätigt und in diesem Fall nur für die
Bestellung, für die sie vereinbart wurden. Es findet ausschließlich Österreichisches
Recht Anwendung unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts,
auch wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
1. Dieses Rücktrittsrecht steht bei Verträgen zu, die unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, d.h.
einen Vertragsabschluss ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit ermöglichen.
Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Nach Maßgabe des Konsumentenschutzgesetzes beträgt die Rücktrittsfrist
sieben Werktage, wobei Samstag nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt
bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges
beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen
mit dem Tag des Vertragabschlusses. Der Widerruf kann schriftlich oder
durch Rücksendung der Ware erfolgen, zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung an:


ATZ Auto-Teile-Zubehört GmbH, Wienerstraße 35, 8020 Graz

2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem
Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Versandkosten werden
von uns grundsätzlich nur in Höhe der günstigsten Versandart erstattet
(Standardpaket Österreichische Post AG).
Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom
Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich
auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können
vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau
von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes
technisches Personal durchgeführt wird.

3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: gebrauchter Ware
und Aktionsware, Dienstleistungen mit deren Ausführung dem Verbraucher
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab
Vertragsabschluss (§ 5e Abs2 erster Satz KSchG) begonnen wird.
Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden,
z.B. individuell gefertigte Produkte, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Vertragsabschluß
Die vom Lieferer in Anzeigen und Katalogen benannten Preise und
Leasingtarife sowie sonstige Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich
nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. An schriftliche
oder telefonische Bestellungen ist der Kunde 14 Tage gebunden.
Der Abschluss des Vertrages erfolgt mit dem Beginn der Erfüllung oder
einer Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist.

Lieferung
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung 3 Wochen
nach Vertragsabschluß. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt.
Das Beschaffungsrisiko trägt der Kunde. Der Lieferer braucht die versprochene
Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
Im übrigen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bei Lieferverzug
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Erfüllungsort/Gefahrübergang
Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers in Graz. Ein Versand der Ware erfolgt
stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach
Wahl des Lieferers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei
Übergabe auf den Kunden schon dann über nach Anzeige, dass die Ware
zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, daß der Lieferer
die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet,
sobald der Lieferer die Ware dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt)
übergeben hat. Der Kunde hat die Ware bei Versand nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen
und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem
Transporteur zu melden.

Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware
gegen Barzahlung oder Nachnahme. Mit dem vertragsgerechten Angebot
der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte
Kaufpreis fällig. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt,
seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift
nicht einlöst, werden sämtliche bestehenden Forderungen des Lieferers oder
seiner Tochterunternehmen gegenüber dem Kunden unabhängig von ihrer
sonstigen Fälligkeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden
von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen.
Nach dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflichtungen berechnet der Lieferer
dem Kunden für Mahnungen, Gebühren von mindestens Euro 20 bis höchstens
Euro 50. Gegen Zahlungsansprüche des Lieferers steht dem Kunden ein
Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung des Lieferers
mit dem Kunden entstandenen und noch entstehenden Forderungen,
gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, vor. Übersteigt der realisierbare
Wert der Sicherheiten die Forderung des Lieferers um mehr als 20%, so werden
auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Lieferers frei gegeben.
Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur
ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne diesen zu
verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware tritt der
Kunde sein hieraus resultierendes (Mit-) Eigentumsrecht an dem vermischten
Bestand oder der verbundenen Sache an den Lieferer ab. Die Weiterveräußerung
sowie Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der
Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus
entstehende Forderungen werden im voraus an den Lieferer abgetreten
(verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten
Abtretungserklärung des Kunden an den Lieferer im Einzelfall bedarf.
Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt
werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen,
und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar
an den Lieferer abzuführen. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur
Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums
(insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das
Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger
eidesstattlich zu versichern.

Mangelansprüche/Haftung
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Für die Lieferung von Ware,
die nicht neu ist, verkürzen sich die Rechte des Kunden wegen eines Mangels
auf ein Jahr. Bei Waren die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in
zwölf Monaten ab Ablieferung. Für Mängel, die auf unsachgemäße
Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder
Eingriffe durch Dritte nicht vom Lieferer autorisierte Personen zurückzuführen
sind, wird nicht gehaftet, das gleiche gilt für Mängel, die auf natürlichen
Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von
Fremdgeräten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind. Der Kunde hat die
Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und Mängel, Beanstandungen
der Mengen oder Beschaffenheit der Ware sowie Mängel, die bei sorgfältiger
Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, jeweils
unverzüglich schriftlich zu rügen. Garantiezusagen des Herstellers begründen
ein gesondertes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und keine
eigenständigen Rechte gegen den Lieferer. Gegenstand der Lieferung ist
ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich
aus der Produktbeschreibung des Lieferers ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben
gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.
Verlangt der Kunde als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels, hat der Kunde den
Lieferer vor Übersendung der Ware zu informieren. Dem Lieferer steht es frei,
wo die Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels durchgeführt wird.
Der Lieferer wird unverzüglich auf seine Kosten die Durchführung der
Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels organisieren. Dieses Recht
des Lieferers umfaßt auch die Bestimmung des Transporteurs. Die Ware
wird sorgfältig auf den geltend gemachten Mangel überprüft. Dem Kunden
werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte
Mangel nicht bestätigt. Sofern sich bei dieser Überprüfung ein Mangel zeigt,
der vom Lieferer zu vertreten ist, wird dieser vom Lieferer behoben und die
Ware nach Beseitigung des Mangels dem Kunden kostenfrei zugeschickt oder
auf Wunsch des Kunden zum Abholen bereit gestellt. Zur Beseitigung des Mangels
wird dem Lieferer eine Frist von mindestens zwei Wochen ab Verfügbarkeit der
Ware eingeräumt. Sollte wegen der Art der auszuführenden Reparatur die Beseitigung
des Mangels nicht innerhalb dieser Frist möglich sein, wird der Lieferer den Kunden
informieren. Die Frist zur Beseitigung des Mangels verlängert sich in diesem Fall
angemessen. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die
Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden
Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt
wird. Der Kunde hat für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen, die eine
Kompensation von Datenverlusten gewährleistet, die bei der Beseitigung des
Mangels oder bei sonstiger Durchführung von Reparaturarbeiten an der Ware 
- von mehr als ein bis drei Monaten 10% des Verkaufswertes
- von mehr als drei bis sechs Monaten 20% des Verkaufswertes
- von mehr als sechs bis zwölf Monaten 30% des Verkaufswertes
- von mehr als zwölf bis vierundzwanzig Monaten 50% des Verkaufswertes.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden
sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder
grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen, sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einen Umstand beruht,
für den der Lieferer eine Beschaffungs- oder Herstellungsgarantie übernommen hat.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse aus
dem Vertragsverhältnis des Lieferers mit dem Kunden ist Graz.

Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein,
so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


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